Le contexte n'a pas d'impact sur le sens de l'expression, puisqu'il s'agit d'un concept juridique en droit allemand:
Schlägt ein Erbe „aus allen Berufungsgründen“ die Erbschaft aus, erfasst die Ausschlagung bei gesetzlicher Erbfolge sowohl die dem Ausschlagenden bekannten als auch ihm unbekannte Berufungsgründe und ist nicht wegen Irrtums anfechtbar.
https://www.rechtsanwalt.net/rechtstipps/erbrecht/ausschlagu... Die Ausschlagung der Erbschaft aus allen Berufungsgründen, ist nicht anfechtbar, da sie neben den bekannten auch die unbekannten Berufungsgründe erfasst. Dies wird damit begründet, dass der Ausschlagende mit der Begründung zur Ausschlagung „aus allen Berufungsgründen“ gezeigt hat, dass er in keiner Weise mit dem Erbe in Berührung kommen will.
www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de/erbrecht-deut...La nuit portant conseil, je me rends compte maintenant qu'il s'agit de Berufung non pas dans le sens d'appel, mais de "zum Erben berufen werden":
https://ruby-erbrecht.com/berufung-zum-erben-was-bedeutet-da...