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rectification d'une éventuelle erreur contenue dans un acte établi postérieureme
09:32 Mar 16, 2021
This question was closed without grading. Reason: Other
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Urteil
French term or phrase:rectification d'une éventuelle erreur contenue dans un acte établi postérieureme
Hallo,
der eingesternte Teil des unten zitierten Satzes bereitet mir Schwierigkeiten, weil "établi" sich nur auf "acte" beziehen kann (und weder auf "rectification" noch auf "erreur", da es in der maskulinen Form dasteht, der Satz aber in diesem Fall für mich keinen Sinn ergibt, da ein Fehler der erst später gemacht wird (also in einem später erstellten Dokument) nicht schon im Voraus korrigiert werden kann.
Danke im Voraus für Hinweise!
La lettre du notaire ... n'est pas une *rectification d'une éventuelle erreur contenue dans un acte établi postérieurement*, ainsi que le soutient la société X, mais la matérialisation de l'offre amiable émise en application de l'article L. 143-12 du code rural.
Die Unlogik ist m.E. eine scheinbare, denn es heißt ja: La lettre du notaire ... n'est pas une *rectification d'une éventuelle erreur contenue dans un acte établi postérieurement*, ainsi que le soutient la société X..., demnach: Das notarielle Schreiben ist [eben] KEINE "Richtigstellung eines möglichen Fehlers in einer nachträglich erstellten Urkunde", wie dies [fälschlich] von Fa. X behauptet wurde. Klar kann man Irrtümer nicht berichtigen, bevor sie begangen werden. Das ist doch genau das Argument, mit dem hantiert wird!
Worauf ich meine Vermutung eines Grammatikfehlers stütze, habe ich im Beitrag um 16:41 Uhr ausführlich dargelegt. Den Zusammenhang habe ich als Antwort auf Eure Frage, ob sich der Bezug zu "postérieurement" vielleicht aus dem Übrigen Text ergeben würde, erläutert. Selbstverständlich würde ich hier keine Frage einstellen, wenn ich nicht tatsächlich an der Textstelle Zweifel gehabt hätte.
Jetzt lese ich gerade noch die andere Frage und da steht doch "date de l'acte, celle-ci est à tout le moins antérieure au décès de M. X, lui-même antérieur au partage de sa succession en 1998." Vllt. gibt es eben auch eine später erstellte Urkunde. Nur so als Nachgedanke.
Was wäre nun aber der Sinn, wenn sich "établi postérieurement" auf "erreur" beziehen würde? Ein Fehler, der später/im Nachhinein festgestellt wurde: Wie jedoch hätte man ihn anders - also wohl *vor* der Erstellung der Urkunde - feststellen können? Da also aus dem Zs.hang nichts hervorgeht, gibt's wie immer nur 2 Möglichkeiten: Kunden fragen oder, falls nicht möglich, es so schreiben wie's da steht und eine Fußnote hinzufügen, die dem Zweifel Ausdruck verleiht. Trotzdem wirkten die Zweifel hier merkwürdig, wenn eben der Zs.hang doch *keinen* Hinweis gibt. Auf welcher Grundlage würde dieser Zweifel dann angesetzt? Man vermutet einfach, dass das ein Grammatikfehler sein könnte? Aber wieso ohne textliche Hinweise?
Wie erwähnt, sehe ich nur zwei Möglichkeiten: Entweder "acte établi postérieurement" ist ein später erstelltes Dokument, aber dann stimmt der Satzzusammenhang nicht, denn es sollte ja ein Fehler korrigiert werden, und das wäre ja logischerweise nur in Bezug auf früher erstellte Dokumente möglich. Keiner kann im Voraus einen Fehler korrigieren, der erst später gemacht wird. Oder "établi" bezieht sich auf "erreur" oder "rectification", dann stimmt das grammatikalische Geschlecht nicht. Aus dem übrigen Textzusammenhang (der komplex ist), geht für mich nicht hervor, worauf sich "postérieurement" sonst beziehen sollte. Es geht in dem Text darum, ob eine öffentliche Institution ein Vorkaufsrecht, das ihr eigentlich nicht zugestanden wäre, sondern dem Pächter ausgeübt hat oder nicht. Die Institution selbst behauptet vor Gericht, es wäre ein freihändiger Verkauf gewesen, die Kläger und das Gericht sehen das aber anders.
Das war genau mein Gedanke. Man kann nicht eindeutig erkennen, worauf sich "postérieurement" bezieht. Die Rechtsangelegenheit mag komplex sein und mehrere Urkunden/Schriftsätze umfassen. - Es gibt natürlich Schreibfehler in ATs, aber eher selten, wenn der Rest doch korrekt ist.
Warum nicht in "einem später erstellten Dokument"? Es liegt - wie immer - am Gesamtzs.hang, soll heißen: später als was? Vllt. ergibt es ja einen Sinn, den wir hier gar nicht erkennen können.
französische Verfasser beherrschen wirklich das mit dem "e"?
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Answers
3 hrs confidence:
Berichtigung eines eventuellen später in einer Akte / Urkunde festgestellten Fehlers / Irrtums
Explanation: -
Renate Radziwill-Rall France Local time: 15:52 Native speaker of: German, French PRO pts in category: 219
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