Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
service marks not owned or licensed by XY
German translation:
Dienstleistungsmarken, deren Inhaberin oder Lizenzgeberin nicht die XY ist
Added to glossary by
Veronika Neuhold
Dec 15, 2019 16:01
4 yrs ago
11 viewers *
English term
marks owned or licensed by [...]
English to German
Law/Patents
Law: Patents, Trademarks, Copyright
disclaimer/Haftungsausschluss
The trademarks, logos, and service marks not *owned or licensed by XY* that are referenced in this document are the registered and unregistered marks of their respective owners.
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M. E. müsste es "owned by or licensed to XY" heißen. Oder was meint ihr?
Aktuelle Übersetzung:
Marken, Logos und Dienstleistungsmarken, auf die in diesem Dokument Bezug benommen wird und deren Eigentümerin oder Lizenznehmerin nicht XY ist, sind die eingetragenen und nicht eingetragenen Marken der jeweiligen Eigentümer.
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M. E. müsste es "owned by or licensed to XY" heißen. Oder was meint ihr?
Aktuelle Übersetzung:
Marken, Logos und Dienstleistungsmarken, auf die in diesem Dokument Bezug benommen wird und deren Eigentümerin oder Lizenznehmerin nicht XY ist, sind die eingetragenen und nicht eingetragenen Marken der jeweiligen Eigentümer.
Proposed translations
(German)
3 +1 | Dienstleistermarken.....deren Eigentümerin oder Lizenzgeberin ... | Wendy Streitparth |
Change log
Dec 30, 2019 17:53: Veronika Neuhold changed "Edited KOG entry" from "<a href="/profile/602756">Veronika Neuhold's</a> old entry - "service marks not owned or licensed by [...]"" to ""Dienstleistungsmarken, deren Inhaberin oder Lizenzgeberin nicht die XY ist""
Proposed translations
+1
29 mins
Selected
Dienstleistermarken.....deren Eigentümerin oder Lizenzgeberin ...
s. Diskussionsbox
Peer comment(s):
neutral |
Steffen Walter
: "Dienstleistungsmarke" ist m. E. häufiger.
1 hr
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Scheint so
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agree |
Adrian MM.
: (Dienstleistungs-)zeichen https://www.linguee.de/deutsch-englisch/uebersetzung/dienstl... service not actually part of the question line....
2 days 7 hrs
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Thank you kindly, Adrian. Yes, the question was whether it should be 'by' or 'to' and in my opinion 'by' is probably correct.
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Thank you!"
Discussion
Wenn dir jemand zum Geburtstag gratuliert und du das 2 Wochen später liest, ist das kaum die Verantwortlichkeit des Senders. Falls du nun nicht willst, dass ich anfange, herauszufinden und zu protokollieren, wann du deine Wäsche beim Fernsehen bügelst, würde ich das einfach so stehenlassen und dir noch einen schönen Tag wünschen; das passt dann auch, wenn du es morgen oder nächste Woche liest!
Allen zusammen bald eine frohe Weihnacht; wer dies später liest, eher ein frohes, neues Jahr. Wer dies noch später liest, der denkt sich bitte seinen Teil.
Das sagte ich doch! Einleitung über die exclusive licenses mit den Eigentümern und dann "...gehen aber". Damit bezog ich mich nur, wie du auch selbst erkannt hattest, auf deinen Part zur Lizenznehmer-/Lizenzgeber-Aufteilung.
Ich sehe da auch keinen Logikfehler. Entweder ich besitze die Marke selbst (owner) oder die Exklusivlizenz daran (licensed by). Alle Marken, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen gehören anderen Leuten.
Man kann dann auch nicht sagen: Moment mal, die Lizenzgeber sind dann aber nicht Eigentümer und deshalb stimmt der zweite Teil nicht, dass alle anderen Marken deren Eigentümern zuzuordnen sind. Das geht aufgrund des vorherigen Ausschlussprinzips aber schon. Wenn ich sage, alle Kleider, die nicht mir gehören oder die ich von dir geliehen habe, gehören ihren jeweiligen Eigentümern ist das kein Widerspruch.
Bei der to-Frage verstehe ich dich vielleicht nicht. Das war eine direkte Antwort auf Veronikas Frage, ob es ein Flüchtigkeitsfehler sei (siehe unten). Ich sage nein; dazu braucht es auch nicht to und by in einem Satz.
[...]
https://www.imago-images.de/?sprache=1 "Fotos finden, lizenzieren und sofort nutzen"
https://www.imago-images.de/?sprache=2 "Find, license and use photos right away"
"eine gute Nacht"
Ich frage mich immer, woher die Leute wissen, wer wann was liest. Manche glauben sogar zu wissen, wo man wohnt ("Grüße am verregneten Sonntag"). Weltweites Forum ... Hm ... SCNR.
Wenn jemand Eigentümer ist, fällt er unter das "owned" - und dann ist die Frage, ob er im AT-Satz Geber oder Nehmer ist, ebensowenig relevant wie die Frage, welche Verwendungsrechte er hat. Also bleibe ich bei dem "Ja und?" :-P
"Was den anderen Teil betrifft, noch einmal Apple: "All text, graphics, user interfaces, visual interfaces,...contained on the Site is owned, controlled or licensed by or to Apple"
Bei deinem ersten Apple-Link hieß es nur "licensed by Apple". Wie verhält es sich da mit deinem "Warum gleich zwei große Konzerne einen to-Fehler machen sollte, erschließt sich mir nicht."? Da hat Apple dann wohl doch ein "to" vergessen? :-)))
Hier ginge für mich nur Steffens Interpretation, d.h. Apple ist der Lizenzgeber, wenn es "licensed by Apple" heißt.
Ok, aber dann in unserem AT nur Unterlizenzgeber, denn sonst hätte man eine Überschneidung mit dem Eigentümer. Kann man natürlich zu Lizenzgeber abkürzen. Lizenzhändler (was theoretisch auch möglich wäre) ist jedenfalls in unserem AT offensichtlich nicht gemeint.
"Licensor represents and warrants to Licensee that Licensor has good and marketable title to and owns or exclusively holds all rights to use, free and clear of all liens, claims, restrictions and infringements, other than those disclosed to Licensee, the License Rights."
https://www.sec.gov/Archives/edgar/containers/fix120/885780/...
US-Webseite:
"The materials on this Site belong to or are licensed by Orthofix. Orthofix also owns or holds licenses for the names used for products and services on this Site, and these names are protected by United States and foreign trademark laws."
https://www.orthofix.com/terms-of-use
Und da es vorhin über Fotos ging, hier auch die Erklärung zu den Originalregeln eines Apple-Foto-Wettbewerbs: "And if you did win, that licence became exclusive to Apple, meaning you can’t sell it to other companies who may wish to use it."
https://www.diyphotography.net/apple-will-pay-photographer-l...
Sieht für mich korrekt aus.
Beste Grüße und eine gute Nacht
Will heißen, die Tatsache, dass ein von der Verwendung ausgeschlossener Eigentümer dennoch Eigentümer ist, habe ich damit gar nicht bestritten.
Was den anderen Teil betrifft, noch einmal Apple: "All text, graphics, user interfaces, visual interfaces,...contained on the Site is owned, controlled or licensed by or to Apple, and is protected by trade dress, copyright, patent and trademark laws, and various other..."
https://www.apple.com/legal/internet-services/terms/site.htm...
Oder noch klarer: "An App licensed by Apple is an 'Apple App'; an App licensed by an App Provider is a 'Third Party App'."
https://www.apple.com/uk/legal/internet-services/itunes/uk/t...
Hier ginge für mich nur Steffens Interpretation, d.h. Apple ist der Lizenzgeber, wenn es "licensed by Apple" heißt.
[...]
Ja und? Auch ein solchermaßen ausgeschlossener Eigentümer ist Eigentümer. Es geht ja bei der Klausel im AT lediglich darum, deutlich zu sagen, dass keine einzige der verwendeten Marken "vogelfrei" ist, sondern immer einen Eigentümer hat. Wer die Marke verwenden darf, wird gar nicht gesagt und spielt dabei auch keine Rolle.
[quote]Sublicenses gehen aber. Man ist i. d. S. nicht der Eigentümer, aber eigentümerähnlich. Man fällt damit aber nicht unter den zweiten Teil.[/quote]
Ok, es fällt nicht unter den zweiten Teil, falls man "licensed by XY" als "XY ist Unterlizenzgeber" interpretiert.
Die schließen dann u. U. auch den Eigentümer von der Verwendung aus (S. 16): https://www.wipo.int/export/sites/www/sme/en/documents/pdf/i...
Sublicenses gehen aber. Man ist i. d. S. nicht der Eigentümer, aber eigentümerähnlich. Man fällt damit aber nicht unter den zweiten Teil. Übrigens @all steht auch bei Apple:
"b. The image is an actual photograph of the genuine Apple product and not an artist’s rendering (Note: You must obtain express written permission from Apple before using any photograph owned or licensed by Apple)."
https://www.apple.com/de/legal/intellectual-property/guideli...
Und Disney:
"Disney DTC LLC and/or its affiliates and subsidiaries (collectively, 'Disney DTC') are pleased to provide to you their sites, software, applications,..., which may be branded Disney, ABC, ESPN, Marvel, Pixar, Lucasfilm, FX or another brand owned or licensed by Disney DTC."
https://disneytermsofuse.com/english/
Warum gleich zwei große Konzerne einen to-Fehler machen sollte, erschließt sich mir nicht.
Grüße
Mehr als die Aussage "Im Text erwähnte Marken, die nicht Eigentum von XY sind, sind eingetragene oder nicht eingetragene Marken der jeweiligen Eigentümer" kann man in so einer Klausel gar nicht machen.
Ob man Lizenzgeber oder Lizenznehmer herausliest: In in beiden Fällen sagt der AT exakt dasselbe aus, nämlich das oben Geschriebene:
Wenn XY Lizenzgeber ist, dann ist XY ja auch Lizenzeigentümer und fällt nicht unter den zweiten Teil des Satzes.
Wenn XY Lizenznehmer ist, dann ist XY kein Eigentümer und die betreffende Marke fällt genauso unter den zweiten Teil des AT wie im Falle dass XY weder Nehmer noch Geber noch Eigentümer ist.
Man könnte "licensed" also auch ganz weglassen. Aber dann ruft irgendein Lektor sofort "Da fehlt was!". Ich tippe darauf, dass der Autor Lizenznehmer im Hinterkopf hatte, weil ein Lizenznehmer in gewissen Aspekten nahe an einem Eigentümer steht, aber keiner ist - und das ist ja auch so, denn er hat Rechte, die ein Dritter nicht hat.
Eine Nachfrage beim Kunden kann aber nicht schaden.