Aug 16, 2011 09:18
12 yrs ago
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Spanish term

Custodia, cuidado personal, patria potestad

Spanish to German Law/Patents Law: Contract(s) Scheidung Kolumbien
1.1. CUSTODIA, TENENCIA Y CUIDADO PERSONAL
La custodia del menor quedará a cargo de la madre sin perjuicio de la patria potestad que será ejercida por ambos padres.

Kennt jemand den Unterschied zwischen Custodia, cuidado personal und patria potestad? Eins müsste die Personensorge sein (Sorgerecht), Tenencia denke ich ist die Vermögenssorge, aber was wäre dann der dritte Begriff in der Überschrift?

Ich verstehe den Satz so, dass das Kind bei der Mutter wohnt, jedoch beide Eltern noch das gemeinsame Sorgerecht haben.
Wie drückt man das im Deutschen aus? Hat jemand eine Idee? Danke!

Discussion

opolt Aug 16, 2011:
Ja klar, Karlo ... ... ich weiß -- ich verklinke nicht auf Seiten, die ich nicht selbst gelesen habe :-]

Dass der Begriff in Deutschland (und nicht einmal überall) nicht mehr zeitgemäß ist, heißt aber noch lange nicht, dass man ihn in einer Übers. nun gar nicht verwenden darf, zumal bei drei so eng aneinanderliegeden Begriffen, und bei einem Land wie Kolumbien. Da ist die Frage zunächst, wie nahe man am Orig. bleiben muss/will.

Eine ganz andere Frage ist es, ob der Begriff nun korrekt ist oder nicht. Was das betrifft, siehe oben -- da kann ich nicht viel mehr dazu sagen :-]


Karlo Heppner Aug 16, 2011:
Opolt Der Begriff Elterliche Gewalt wurde bereits vor vielen Jahren in Deutschland durch Elterliche Sorge ersetzt (was auch in dem von dir angegebenen Link erwähnt wird).
opolt Aug 16, 2011:
Hmm, versuchsweise ... ... würde ich Folgendes sagen:

"Patria potestad" dürfte die "elterliche Gewalt" sein, das ist zumindest der klass. Begriff.
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Gewalt

Da sie hier von beiden Elternteilen ausgübt wird, bietet sich für "custodia" u.U. auch "Obhut" an. Also konkret, das Kind wohnt trotzdem bei der Mama -- es kann ja nur bei einem von beiden Elterteilen wohnen. "Cuidado personal" wäre eigtl. "Personensorge", "tenencia" eigtl. hier das gleiche, wenn ich mich nicht irre (aber das hilft natürlich nicht bei der zitierten Überschrift).

Bin mir aber wie gesagt nicht ganz sicher.

Wie so oft geht es wohl darum, mit einer Aufzählung alle Aspekte zu berücksichtigen. Und man bräuchte einen systematischen Vergleich beider Rechtssysteme -- schwierig.

Proposed translations

1 day 4 hrs
Selected

Personensorge, Pflege, elterliche Sorgerecht

Pues es un poco intrinado para alguien que no es abogado como yo, pero voy a tratar de explicarlo según lo entiendo.

CUSTODIA, comprende TENENCIA Y CUIDADO PERSONAL
PERSONENSORGE, beinhaltet AUFENTHALTBESTIMMUNGSRECHT und PFLEGEPFLICHT und RECHT

en este contexto:
http://legales.com/tratados/f/fmanualf.htm

http://es.wikipedia.org/wiki/Custodia_legal


Cito: „... La Ley 1098 de 2006 en su artículo 23,[1] al referirse a la custodia y cuidado personal, la presenta como un derecho de los niños y una obligación de los padres o representantes legales. Se traduce en el oficio o función mediante el cual se tiene poder para criar, educar, orientar, conducir, formar hábitos, dirigir y disciplinar la conducta, siempre con la mira puesta en el hijo, en el educando, en el incapaz de obrar y autorregular en forma independiente su comportamiento...”

Lo tomé de:

http://www.icbf.gov.co/transparencia/derechobienestar/concep...

y lo ví equivalente en muchas otras fuentes. Las mas descriptivas son argentinas, pero creo que la fuente de arriba es en tanto fiable pues se trata de una institución oficial.

Ahora la concepción paralela en alemán. Cito: „…Die Personensorge umfasst unter anderem die Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes sowie das Recht, seinen Aufenthalt zu bestimmen. Wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht am Kinde durch Dritte durch widerrechtliche Vorenthaltung des Kindes gestört, kann der Inhaber der Personensorge von dem Dritten Herausgabe verlangen. Pflegt eine dritte Person, welche nicht Inhaber der Personensorge ist, mit dem Kinde Umgang, kann der Inhaber der Personensorge den Dritten hinsichtlich des Umgangs mit dem Kinde auf Unterlassung in Anspruch nehmen oder den Umgang beschränken…“

lo tomé de: http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_(Deutschland)

Véase: BGB, Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) , Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) § 1631

Yo se que Wikipedia no es una fuente AAA pero es una referencia esquemática que me aclaró la idea muy bien. Luego, fiable como fuente es naturalmente el Código Civil Almenán de donde te pongo la referencia correspondiente


Tomando en cuenta el material anterior sería mi traducción:

1.1. Personensorge, Aufenthalt und Pflege

Die Personensorge bleibt bei der Mutter ohne Beeinträchtigung des elterlichen Sorgerechtes, das von beiden Elternteilen ausgeübt werden soll.


Revisalo tú y espero haber podido ayudarte. Suerte :-)
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4 hrs

Aufenthaltsbestimmungrecht versus Elterliche Sorge

Meines Wissens gibt es im Deutschen nur diese rechtliche Unterscheidung. Dazu kommt noch das Umgangsrecht des nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils.

CUSTODIA, TENENCIA Y CUIDADO PERSONAL würden somit im Deutschen zu Aufenthaltsbestimmungsrecht zusammengefasst.
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