Glossary entry

French term or phrase:

Agence pour la Protection des Programmes

German translation:

Agentur für digitale Urheberrechte

Added to glossary by Artur Heinrich
Jan 29, 2011 21:24
13 yrs ago
French term

Agence pour la Protection des Programmes

French to German Law/Patents Business/Commerce (general)
http://www.domainesinfo.fr/definition/120/app-agence-pour-la...

Es handelt sich um eine Aufsichtsbehörde zum Schutz von Urheberrechten. "Urheberrechtschutzbehörde" finde ich nicht so toll ... Hat jemand einen Vorschlag ?
Dank im Voraus!

Discussion

Artur Heinrich (asker) Jan 30, 2011:
Besten Dank für die rege Teilnahme ! Mir ging es - wie erwähnt - darum, eine generische Bezeichnung für diese Einrichtung zu finden. Mit der zwar holprigen aber durchaus korrekten 1:1-Übersetzung war mir nicht geholfen, denn ich will dem des franz. Markts unkundigen deutschsprachigen Leser eine Vorstellung über die Funktion dieser Einrichtung vermitteln. Damit hat Anja ins Schwarze getroffen.
Artur Heinrich (asker) Jan 30, 2011:
Ich vergeb keine Gummipunkte :-)
Anja C. Jan 30, 2011:
Ich dachte ja nur... Vielleicht hat Eric Deinen Nachtrag im Diskussionsfeld nicht gesehen – allein aus der ursprünglichen Fragestellung geht Dein Wunsch nach einem generischen Ausdruck nicht hervor. Insoweit ist seine Antwort völlig korrekt.
Artur Heinrich (asker) Jan 30, 2011:
Schriftlicher als bisher kann ich dich nun wirklich nicht mehr darum bitten (i. S. v. willst du es schriftlich haben).
Anja C. Jan 30, 2011:
@Artur Soll ich meinen Vorschlag doch noch eingeben?
Artur Heinrich (asker) Jan 30, 2011:
@Eric Meine Frage lautete: "Es handelt sich darum, (-) einen generischen Ausdruck (-) zu finden". Die wortwörtliche Übersetzung benötigte ich nicht.
Eric Hahn Jan 30, 2011:
@Artur: Was soll das ? Es kommt mir nicht auf die von Dir vergebenen Gummipunkte an, aber wem hilft es, wenn unzutreffende Antworten in das Glossar aufgenommen werden ?
Anja C. Jan 30, 2011:
@Artur / keine Behörde "Aufsichtsbehörde für Softwareurheberrecht" wäre in Deinem Kontext zutreffender. Mit Erics Antwort erübrigt sich wohl ein Einstellen meines Vorschlags :-) -> keine Behörde.
Artur Heinrich (asker) Jan 30, 2011:
@Anja "Aufsichtsbehörde zum Schutz digitaler Urheberrechte" kannst du das bitte als Antwort einstellen. Dann ist's im Glossar und hilft u. U. anderen Kolleg(inn)en ?
Renate Radziwill-Rall Jan 30, 2011:
Brigitte und doch, nach einem Drink müsste es besser gehen. Ich sage: ein Drink, nicht mehr! Denn danach wird es unmöglich.
BrigitteHilgner Jan 30, 2011:
Man muss sie einfach lieben, die deutsche Sprache ... Gelegentlich (zwischendurch habe ich immer mal wieder Dt & Engl unterrichtet) habe ich ausländische Schüler mit dem Beispiel "Himbeerbonbonpackpapierchen" geschockt (für die Jüngeren unter uns: Gerüchten zufolge musste man das in den 70er/80er Jahren einwandfrei aussprechen können, um einen Verkehrspolizisten von der Nüchternheit am Steuer zu überzeugen), aber ich glaube, ich werde es durch RkReÜAÜG ersetzen, falls es mir denn gelingt, den vollen Ausdruck zu reproduzieren (natürlich nur in nüchternem Zustand).
Renate Radziwill-Rall Jan 30, 2011:
Aufsichtsbehördenaufzug = 3 Wörter
Anja C. Jan 30, 2011:
@Artur "Aufsicht" ist sicher ein Wort (= 1 Substantiv; das Präfix "auf", das auch als Präposition stehen kann, zählt nicht), "Aufsichtsbehörde" enthält bereits zwei Substantive, die auch allein stehen können. Wenn Du Urheberrrechtsaufsichtsbehörde schreibst, hast Du vier (2x2) Wörter zusammengeballt (nach allg. Stilregeln bereits eins zu viel, daher eleganter: Aufsichtsbehörde für Urheberrechte).
Artur Heinrich (asker) Jan 30, 2011:
@Renate Was ist "1" Wort ? Z. B. "Aufsicht" ein oder zwei Wörter ?
Renate Radziwill-Rall Jan 30, 2011:
Ich dachte immer, es gäbe eine Regel, nach der im Deutschen nicht mehr als 3 Wörter zusammengeschrieben werden
Anja C. Jan 30, 2011:
Achtung, sogar das Nachsprechen der Kurzbezeichnung kann zu Rachenentzündung und Kieferkrampf führen.
Artur Heinrich (asker) Jan 30, 2011:
"RkReÜAÜG" (@Anja) Toll, ich hab's mir ausgedruckt und schon mal nebens Bett gelegt - für heute Abend!
GiselaVigy Jan 30, 2011:
Anja, sehr schön, danke!
Anja C. Jan 30, 2011:
@Artur / @Brigitte & Gisela: @Artur:
Bei bis zu drei, ev. vier zusammengefassten Wörtern ist's bestimmt eine Stärke der deutschen Sprache, danach wir's doch eher schwerfällig und riecht nach Beamtendeutsch. Nicht zu reden von Bandwurmwörtern wie Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz (RkReÜAÜG) ;-). Durchaus lesenswert dazu (S. 39): http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv/plenarprotokolle/3...

@Brigitte & Gisela: Die "Aufsichtsbehörde für Urheberrechte" ist mMn zu allgemein, es geht ja nur um Softwareschutzrechte.
GiselaVigy Jan 30, 2011:
guten Morgen allerseits, mit Brigitte, wie schön, dass es noch Übersetzer gibt, die zusammengesetzte Wörter ohne Bindestrich schreiben...
BrigitteHilgner Jan 30, 2011:
Aufsichtsbehörde für Urheberrechte Kürzer würde ich es nicht versuchen, ausführlichere Vorschläge hat Anja schon gemacht. Mitunter mag es ja ganz praktisch sein, dass sich in der dt Sprache vieles zu einem Wort zusammenballen lässt, aber ich finde, man sollte nichts übertreiben - und "Urheberrechtsaufsichtsbehörde" ist kein gebräuchlicher Ausdruck.
Artur Heinrich (asker) Jan 29, 2011:
"alles in ein Wort quetschen" Ich bin gerade in so einer Phase, wo ich gewisse Stärken des DE versuche, in meinen Übers. unterzubringen. Danke Anja, gute Lösung.
Anja C. Jan 29, 2011:
->Aufsichtsbehörde... ...zum Schutz von digitalen Urheberrechten (gem. Beschreibung in Deinem Link)

Wieso willst Du alles in ein Wort quetschen?
--
Nachtrag: "digital" ist zu weit gefasst... Vielleicht wirst Du hier fündig:
http://waste.informatik.hu-berlin.de/~pohle/studium/referat_...
oder hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/Urheberrechte_an_Computerprog...
Artur Heinrich (asker) Jan 29, 2011:
Hinweis: Die Bezeichnung als solche "Agence pour la Protection des Programmes" übernehme ich in meine Übersetzung. Es handelt sich darum, für eine erläuternde Fußnote einen generischen Ausdruck für derartige Behörden zu finden.

Proposed translations

22 hrs
Selected

Agentur für Softwareurheberrechte/-schutzrechte (weiter gefasst: [...] für digitale Urheberrechte)

Für die gewünschte generische Bezeichnung in der erläuternden Fußnote (!) würde ich „Agentur für Softwareurheberrechte/-schutzrechte*" vorschlagen (weiter gefasst: „Agentur für digitale Urheberrechte“). "Agentur" im Unterschied zur ursprünglich vorgeschlagenen "Aufsichtsbehörde" (autorité), die ein staatliches Organ sein müsste.

(*oder: Software-Urheberrechte bzw. Software-Schutzrechte, da es sich um den Zusammenzug eines englischen und eines deutschen Begriffs handelt)

Da ich den Begriff "Protektion" in der von Eric ergoogelten deutschen Selbstbezeichnung besagter Agentur befremdlich finde (völlig anderer Wortsinn im Deutschen -> handelspolitische Maßnahme) und für eine missglückte Übersetzung halte, gebe ich meinen Vorschlag nach einigem Zögern und auf Deinen expliziten Wunsch doch ein. Mir ist allerdings nicht ganz wohl dabei, weil ich der Meinung bin, dass Eric Deine ursprünglich eingestellte Frage richtig beantwortet hat.

Zudem denke ich, dass mein Vorschlag angesichts der Fragestellung im Glossar tatsächlich fehl am Platz wäre (wer liest bei der Begriffssuche schon die Diskussion?).
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Besten Dank!"
+1
13 hrs

Agentur für die Protektion von Programmen (APP)

"... europäische Organisation der Urheber von Software und Designern von Informationstechnologien ... hat zum Zweck, physische und juristische Personen, Urheber von Informatikprogrammen, Videospielen, Software, von Studien und zugehörigen Dokumenten zu verteidigen."

Manchmal hilft es, beim Googeln die Abkürzung zu verwenden !

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Note added at 14 hrs (2011-01-30 11:32:05 GMT)
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Ist jedenfalls keine Behörde, sondern ein Verein.
Peer comment(s):

agree Anja C. : ...das kommt davon, wenn man/frau sich in linguistischen Betrachtungen verliert, statt zu googeln ;-)
1 hr
merci ;-)
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