Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
German law on legal conflicts
German translation:
deutsches Internationales Privatrecht
Added to glossary by
Katja Schoone
Apr 19, 2008 07:46
16 yrs ago
English term
German law on legal conflicts
English to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Rahmenliefervertrag
The contractual relationships are governed solely by German law, excluding the *German law on legal conflicts* and the United Nations Convention on International Sale of Goods (CISG).
Für die Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des deutschen Rechts ? und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (VNKÜ).
Hat dieses Recht/Gesetz einen bestimmten Namen oder ist das einfach "more or less literally" zu übersetzen?
Für die Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des deutschen Rechts ? und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (VNKÜ).
Hat dieses Recht/Gesetz einen bestimmten Namen oder ist das einfach "more or less literally" zu übersetzen?
Proposed translations
(German)
4 +1 | Internationales Privatrecht | MALTE STADTLANDER |
4 +3 | Kollisionsrecht | Lydia Molea |
Proposed translations
+1
2 hrs
Selected
Internationales Privatrecht
Ich stimme völlig mit Lydia überein, und meine dass hier der "Kollisionsfall" (von Gesetzen, bzw. des Rechts verschiedener Länder) gemeint sein dürfte. Ein Synonym für Lydias Vorschlag, und im allgemeinen juristischen, bzw. vertraglichen Sprachgebrauch im Deutschen etwas üblicher ist allerdings, vom sog. "Internationalen Privatrecht", oder kurz IPR zu sprechen. Obwohl der Name anderes vermuten lässt, handelt es sich um deutsches Recht, geregelt im EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und bestimmt, welches Recht von einem deutschen Gericht bei einem Fall mit Auslandsbezug anzuwenden ist, bzw. ob ein deutsches Gericht überhaupt zuständig ist.
Wikipedia:
"Das Internationale Privatrecht (IPR) ist derjenige Teil einer nationalen Rechtsordnung, der bestimmt, welches nationale Recht auf einen Sachverhalt („Lebensverhältnis“, „Rechtsverhältnis“) angewandt wird. Faktisch relevant wird dies nur, wenn der Sachverhalt Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist (sog. Auslandsberührung). In Deutschland enthält Art. 3 Abs. 1 EGBGB (= Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) eine Legaldefinition des Internationalen Privatrechts.
Man nennt das IPR auch Kollisionsrecht, weil mehrere Rechtsordnungen den Sachverhalt regeln könnten und dadurch gleichsam „kollidieren“. Treffender wäre es wohl, einen Konflikt zwischen den betreffenden Rechtsordnungen zu konstatieren. Deshalb ist der englische bzw. amerikanische Fachbegriff für das Internationale Privatrecht auch Conflicts of Laws."
LG.
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Note added at 2 hrs (2008-04-19 10:17:33 GMT)
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Vollständigerweise müsste man hier vom "deutschen Internationalen Privatrecht" sprechen.
Wikipedia:
"Das Internationale Privatrecht (IPR) ist derjenige Teil einer nationalen Rechtsordnung, der bestimmt, welches nationale Recht auf einen Sachverhalt („Lebensverhältnis“, „Rechtsverhältnis“) angewandt wird. Faktisch relevant wird dies nur, wenn der Sachverhalt Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist (sog. Auslandsberührung). In Deutschland enthält Art. 3 Abs. 1 EGBGB (= Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) eine Legaldefinition des Internationalen Privatrechts.
Man nennt das IPR auch Kollisionsrecht, weil mehrere Rechtsordnungen den Sachverhalt regeln könnten und dadurch gleichsam „kollidieren“. Treffender wäre es wohl, einen Konflikt zwischen den betreffenden Rechtsordnungen zu konstatieren. Deshalb ist der englische bzw. amerikanische Fachbegriff für das Internationale Privatrecht auch Conflicts of Laws."
LG.
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Note added at 2 hrs (2008-04-19 10:17:33 GMT)
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Vollständigerweise müsste man hier vom "deutschen Internationalen Privatrecht" sprechen.
Peer comment(s):
agree |
Hans G. Liepert
: umsomehr, als es ein spezifisches deutsches Kollisionsrecht ("the German law on conflicts") ja nicht gibt
10 hrs
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke Malte, ja das ist es!
Guten Start in die neue Woche."
+3
14 mins
Kollisionsrecht
deutsches Kollisionrecht ist ausgeschlossen
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Note added at 54 mins (2008-04-19 08:41:00 GMT)
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Ich stimme mit Volkmar überein: alle "legal conflicts" auszuschließen wäre sehr unüblich
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Note added at 54 mins (2008-04-19 08:41:00 GMT)
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Ich stimme mit Volkmar überein: alle "legal conflicts" auszuschließen wäre sehr unüblich
Note from asker:
Danke schön, das hatte ich auch schon in Erwägung gezogen, aber wäre das nicht eher conflicts of law? Bei conflicts of law stehen die Gesetze im Widerspruch und bei legal conflicts gibt es juristische Streitigkeiten/gerichtl. Auseinandersetzungen, oder verstehe ich das falsch? |
Danke Lydia, das hat mich auf jeden Fall auf die richtige Fährte gebracht, aber ich habe mich für Maltes Lösung entschieden. Nicht zuletzt, weil ich ansonsten Schwierigkeiten mit "German" hätte, denn meines Wissens gibt es kein explizites "deutsches" Kollisionsrecht. |
Peer comment(s):
agree |
LegalTrans D
: Denke ich auch, Lydia.
38 mins
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Danke :)
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agree |
Konrad Schultz
: im Kontext eindeutig
1 hr
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agree |
MALTE STADTLANDER
: Ja, oder Internationales Privatrecht, s.u.
2 hrs
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Discussion
Danke schön!