Ust. bei Rechnung für ein Schweizer Büro?
Thread poster: Jutta Deichselberger
Jutta Deichselberger
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Apr 16, 2018

Guten Morgen allerseits,

ich bräuchte kurz mal eine Bestätigung (oder Berichtigung...) Eurerseits!
Ich bin umsatzsteuerpflichtig und habe eine UID-Nummer.

Wenn ich einen Auftrag für eine Schweizer Agentur ausführe, dann muss ich meine Rechnung ohne MwSt. (also rein netto) stellen, weil die Schweiz ja kein EU-Mitglied ist, nicht wahr? Und eine UID-Nummer hat die Schweizer Agentur dann auch nicht, oder? Das Prozedere müsste dasselbe sein wie für einen Kunden i
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Guten Morgen allerseits,

ich bräuchte kurz mal eine Bestätigung (oder Berichtigung...) Eurerseits!
Ich bin umsatzsteuerpflichtig und habe eine UID-Nummer.

Wenn ich einen Auftrag für eine Schweizer Agentur ausführe, dann muss ich meine Rechnung ohne MwSt. (also rein netto) stellen, weil die Schweiz ja kein EU-Mitglied ist, nicht wahr? Und eine UID-Nummer hat die Schweizer Agentur dann auch nicht, oder? Das Prozedere müsste dasselbe sein wie für einen Kunden in einem außereuropäischen Land, also Rechnung ohne MwSt und keine UID-Nummer des Kunden...?

Herzlichen Dank schon mal und schönen Wochenbeginn Euch allen!!!

Jutta
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Steffen Walter
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Keine Umsatzsteuer und USt-ID Apr 16, 2018

Guten Morgen Jutta,

ja, deine Annahme trifft zu - in Rechnungen für Schweizer Kunden ist keine Umsatzsteuer auszuweisen. Und eine Kunden-USt-ID in der EU-Form gibt es in diesem Fall auch nicht. (Ich selbst hatte zuletzt im Jahr 2016 eine größere Übersetzung für einen Schweizer Verl
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Guten Morgen Jutta,

ja, deine Annahme trifft zu - in Rechnungen für Schweizer Kunden ist keine Umsatzsteuer auszuweisen. Und eine Kunden-USt-ID in der EU-Form gibt es in diesem Fall auch nicht. (Ich selbst hatte zuletzt im Jahr 2016 eine größere Übersetzung für einen Schweizer Verlag bearbeitet.)

Siehe dazu auch https://www.triacom.com/content.archive/umsatzsteuer.2018-1.de.pdf (S. 6).

Viele Grüße und eine schöne Woche!

Steffen

[Edited at 2018-04-16 08:18 GMT]
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Jutta Deichselberger
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Super!! Apr 16, 2018

Danke für die Bestätigung, Steffen, und schönen Tag noch!! Danke auch für den Link, das werde ich mir auf alle Fälle mal zu Gemüte führen!

 
Rolf Keller
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Vorsicht, Neuregelung ab 2018 Apr 16, 2018

2017 war das noch so, wie Steffen geschrieben hat und wie es Triacom sagt.

Siehe aber https://www.pwc.ch/de/dienstleistungen/steuerberatung/mehrwertsteuer/gesetzesaenderung-bei-der-steuerpflicht.html

Wer außerhalb der Schweiz hohe Umsätze macht, ist also ab 2018 u. U. in der Schweiz steuerpflichti
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2017 war das noch so, wie Steffen geschrieben hat und wie es Triacom sagt.

Siehe aber https://www.pwc.ch/de/dienstleistungen/steuerberatung/mehrwertsteuer/gesetzesaenderung-bei-der-steuerpflicht.html

Wer außerhalb der Schweiz hohe Umsätze macht, ist also ab 2018 u. U. in der Schweiz steuerpflichtig. Leider sagt die o. a. Quelle nicht, was im Schweizer Recht als Lieferung/Dienstleistung gilt - das ist anders als in D und müsste recherchiert werden.

Zumindest für in die Schweiz liefernde Ü-Agenturen ist die erwähnte Umsatzgrenze durchaus ein wichtiger Punkt.
.


[Bearbeitet am 2018-04-16 08:37 GMT]
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Jutta Deichselberger
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Betrifft mich wohl nicht... Apr 16, 2018

Hallo Rolf,

stimmt, für Agenturen kann das durchaus ein Thema sein, für mich aber nicht:-)
Trotzdem danke für die Info und schönen Abend noch!


 
Steffen Walter
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Triacom-Dokument auf Stand 2018 Apr 17, 2018

Rolf Keller wrote:

2017 war das noch so, wie Steffen geschrieben hat und wie es Triacom sagt.

Siehe aber https://www.pwc.ch/de/dienstleistungen/steuerberatung/mehrwertsteuer/gesetzesaenderung-bei-der-steuerpflicht.html

Wer außerhalb der Schweiz hohe Umsätze macht, ist also ab 2018 u. U. in der Schweiz steuerpflichtig. Leider sagt die o. a. Quelle nicht, was im Schweizer Recht als Lieferung/Dienstleistung gilt - das ist anders als in D und müsste recherchiert werden.

Zumindest für in die Schweiz liefernde Ü-Agenturen ist die erwähnte Umsatzgrenze durchaus ein wichtiger Punkt.



Hallo Rolf,

das zitierte Triacom-Dokument zur Umsatzsteuer entspricht dem Stand des laufenden Jahres 2018. Und auf S. 6/7 wird explizit auf die neue Regelung zur Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen Bezug genommen:

"Nach Abschnitt 3a.12 UStAE gilt nämlich: »(1) Eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung im Sinne des § 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG ist eine Leistung, die über das Internet [...] erbracht wird und deren Erbringung auf Grund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist; d. h. die Leistung ist im Wesentlichen automatisiert, wird nur mit minimaler menschlicher Beteiligung [!] erbracht und wäre ohne Informationstechnologie nicht möglich (vgl. Artikel 7 sowie Anhang I der MwStVO).« Hierunter fallen unsere Leistungen nicht! Nicht betroffen sind nämlich Leistungen, bei denen das Internet nur als Übertragungsmedium dient. Wenn wir unsere fertige Übersetzung per E-Mail übermitteln, handelt es sich dadurch noch nicht um eine elektronisch erbrachte Dienstleistung! Auch nicht beim Arbeiten in der Cloud!"

Und (natürlich noch nicht mit absoluter Sicherheit formuliert): "Dies müsste analog auch gelten für die neue (ab 2018) Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über 100 000 CHF und »Dienstleistungen wie Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen oder nicht steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz«."

Viele Grüße
Steffen


 
Valerie Maul
Valerie Maul
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Danke Apr 23, 2018

Danke für die Tipps

 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Vermutungen sind dünnes Eis Apr 23, 2018

Steffen Walter wrote:

Dies müsste analog auch gelten für die neue (ab 2018) Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über 100 000 CHF und »Dienstleistungen wie Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen oder nicht steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz«.

Das anfängliche "dies" bezieht sich auf deutsches Recht. Warum "müsste" das auch für die Schweiz gelten?

Und: In der Schweiz sind die hier relevanten Begriffe Dienstleistung usw. im Steuerrecht anders definiert als in D. Das müsste man also, wie ich gesagt hatte, noch recherchieren - vermuten hilft nicht.

Und: "an Privatpersonen oder nicht steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz" beträfe die meisten in die Schweiz gelieferten Übersetzungen gar nicht, weil die - so nehme ich an - an Unternehmen gehen, die steuerpflichtig sind.


[Bearbeitet am 2018-04-23 14:14 GMT]


 


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