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Jun 2, 2004 17:59
19 yrs ago
7 viewers *
Spanish term
*con instrucción, de conducta no informada*
Spanish to German
Law/Patents
Law (general)
Urteil im Beschleunigten Verfahren
Por la presente sentencia resuelvo la causa seguida contra XXXX, *con instrucción, de conducta no informada*, con antecedentes penales....
Ansonsten kein weiterer Kontext vorhanden.
Vielen Dank im Voraus
Ansonsten kein weiterer Kontext vorhanden.
Vielen Dank im Voraus
Proposed translations
(German)
5 +2 | polizeilich nicht auffällig | Fernando Gasc�n |
4 | Als Ergänzung: Kein/Ohne Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis | Karlo Heppner |
Proposed translations
+2
5 hrs
Spanish term (edited):
*con instrucci�n, de conducta no informada*
polizeilich nicht auffällig
Declined
Meine Herren, das ist aber alt und wird doch eigentlich gar nicht mehr verwendet. Wenn ich mich nicht irre (das liegt schon eine Weile vor meiner Zeit) sieht das so aus:
Das ist eine schnelle Zusammenfassung des Prozessablaufes und Informationen über den Verurteilten. "Instrucción" will heissen, es gab eine Untersuchung an einem "Juzgado de Instrucción" und "no informada" bezieht sich darauf, dass die Person polizeilich nicht auffälig gewesen ist. Also das was heute die "antecedentes policiales" sind. Danach kommen die "antecedentes penales", man verstehe darunter die Vorstrafen. Angeblich sollen für diese "informes de conducta" damals die jeweiligen "Comisarios" zuständig gewesen sein.
Na denn... salu2 ;)
Das ist eine schnelle Zusammenfassung des Prozessablaufes und Informationen über den Verurteilten. "Instrucción" will heissen, es gab eine Untersuchung an einem "Juzgado de Instrucción" und "no informada" bezieht sich darauf, dass die Person polizeilich nicht auffälig gewesen ist. Also das was heute die "antecedentes policiales" sind. Danach kommen die "antecedentes penales", man verstehe darunter die Vorstrafen. Angeblich sollen für diese "informes de conducta" damals die jeweiligen "Comisarios" zuständig gewesen sein.
Na denn... salu2 ;)
Peer comment(s):
agree |
Karlo Heppner
: "Mit Ermittlungsverfahren" für "con instrucción", Wird übrigens sehr häufig in Urteilen gebraucht, auch heute noch. Liebe Grüße aus Mexiko. Karlo
8 hrs
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Ich habe da noch mal bei älteren Kollegen nachgehakt. Das wurde seit 78 langsam abgeschafft. Evtl. könnte das sogar verfassungswidrig sein laut einem Kollegen. Sehr interessante Meinung. LG ;)
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agree |
Elizabeth Sánchez León
991 days
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Gracias ;)
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3 days 3 hrs
Spanish term (edited):
*con instrucci�n, de conducta no informada*
Als Ergänzung: Kein/Ohne Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis
Declined
Statt polizelich nicht auffällig wird heute wohl eher das Obige verwendet.
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Note added at 8 days (2004-06-11 15:37:52 GMT)
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Zur Beantwortung deiner Frage:
Was steht in einem Führungszeugnis?
Wenn im Führungszeugnis steht:
\"Inhalt: Keine Eintragung\",
dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Weitere Informationen hier.
Comment: "Die Täter hatten "..con antecedentes penales".... Hatten also Einträge. Ich habe mit Fußnoten gearbeitet, da die Vorlage nichts weiter hergegeben hat. Trotzdem vielen Dank für deine Bemühungen."
Discussion